Das Berliner Landesarbeitsgericht (Az. 10 Sa 2076/18) hat Arbeitgeber dazu verpflichtet, einen Yogakurs als Bildungsurlaub anzuerkennen, wenn dieser bestimmten Bedingungen genügt.
Hintergrund: In den meisten deutschen Bundesländern haben Beschäftigte Anspruch auf fünf Tage zusätzlichen Bildungsurlaub pro Jahr. Bezahlten Urlaub, wohlgemerkt. Der Sinn dahinter: Den Arbeitern und Angestellten soll es ermöglicht werden, an Verstaltungen der beruflichen (oder politischen) Weiterbildung teilzunehmen.
Der Yogakurs sollte allerdings laut Urteil der Richter folgende Kriterien erfüllen, um als Bildungsurlaub anerkannt zu werden:
- Der Yogakurs stärkt "Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung der Arbeitnehmer stärken".
- Der Yogakurs folgt einem "geeigneten didaktischen Konzept".