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Seit kurzem ist es Pflicht auf jeder gewerblichen (ergo auch Yogaschulen) Webseite eine Datenschutzerklärung zu veröffentlichen.
Das Datenschutzrecht und § 13 des TMG schreiben vor, dass die Nutzer informiert werden müssen, welche Daten
gespeichert werden.
Also auch alle sozialen Netzwerke, Facebook, Twitter Google+ speichern User Daten.
Hierüber ist der User zu informieren.
Seit einem Urteil des OLG Hamburg kann nun eine fehlende Datenschutz Erklärung abgemahnt werden.
Mir sind die ersten Fälle bekannt wo das passiert ist.
Also schaut euch eure Seiten an.
Keine Datenschutz Erklärung vorhanden?
Dann gibt es im Netz kostenlose Generatoren, die euch in wenigen Minuten sowas erstellen.