Krankenkassenanerkennung Yoga

 Karin Martina schreibt:

Um Yogakurse für förderungswürdig anzuerkennen, sehen die Richtlinien der Krankenkassenverbände (neben den mind. 500 Stunden und mind. 2-jährigen Yogalehrerausbildung) eine sog. Grundqualifikation - einen staatl. anerkannten Beruf aus dem sozial- oder Gesundheitswesen - vor. D.h. ein Mathematiklehrer erfüllt z.B. diese Grundqualifikation. Jemand, der diese Grundqualifikation nicht hat, jedoch wesentlich mehr an Yogaausbildungen, wird i.d.R. von den Krankenkassen nicht anerkannt. In der Öffentlichkeit ist diese Entscheidungspraxis der Krankenkassen kaum bekannt. Vielfach wird angenommen, die Krankenkassenanerkennung habe etwas mit der Qualifikation als Yogalehrer zu tun.

Ob der Mathematiklehrer wirklich so viel besser Yoga unterrichten kann, dass er deshalb anerkannt werden sollte und der andere soviel schlechter, dass seine Kurse nicht bezuschusst werden sollten? Die Vorgaben des Krankenkassenverbandes sind Richtlinien und keine absolut zwingenden Vorschriften. Leider sind die Yogalehrerverbände diesbezüglich - soweit ich es überblicke - recht untätig. Kann hier ein unabhängiger Yogalehrerverband etwas bewirken? Oder auch die Aktivität einzelner Yogalehrer?

Die Antworten lauten wie folgt:

Larrim

Hallo Karuna,

hier tut Lobby Arbeit sicher Not! Die ganze Gesetzeslage ist äußerst unbefriedigend. Nach einem Gesetz zum Schutze der Hauslehrer sind Yogalehrer rentenversicherungspflichtig, weil sie lehrend tätig sind. Da zum Betreiben einer Yogaschule in der Regel kein Hochschulstudium erforderlich ist (ohne Studium gilt das, was wir tun, anscheinend nicht als lehrende Tätigkeit), sind Yogaschulen gewerbesteuerpflichtig. Ohne Hochschulstudium (bzw. ohne das "Richtige" Hochschulstudium??) gibts anscheinend keine Krankenkassenanerkennung. Irgendwo beißt sich da die Katze mächtig in den Schwanz!

Ich kann deinen Ärger völlig verstehen und bin dafür, dass wir uns gemeinsam (eventuell schließen sich ja noch andere an) mal an die Politik wenden und Aufklärung erbitten. Diese absurde Gesetzeslage scheint an den großen Verbänden völlig vorbeizugehen, bzw. sie interessieren sich anscheinend nicht dafür

Gruß, Lars

Sunrise

Hallo Karuna,

du hast das recht treffend geschildert, und mich nervt diese Handhabe auch. Ich frage mich, warum ein Verband wie der BDY (er ist ja wohl der größte hier in D) da nichts macht? Die vom BDY ausgebildeten Yogalehrer erfüllen doch auch nicht alle diese Voraussetzungen, es machen ja nicht nur Studierte eine YL-Ausbildung. Denn mein Kenntnisstand ist, dass nicht nur ein Grundberuf nachgewiesen werden muss, sondern dass auch ein Studium notwendig ist.

Wer weiß denn, wo das mit der Krankenkassenzulassung genau geregelt ist? Ich hatte das mal, weiß aber nicht mehr, wo das war.

Mit der Gewerbeanmeldung bin ich aber auch nicht einverstanden. Ein YL hat doch eindeutig eine unterrichtende Tätigkeit, so ist der doch nach dem EStG §18 freiberuflich, und kein Gewerbetreibender. Und unter freie-berufe.de ist der YL ein Kulturberuf . Ich finde auch, dass sich da etwas tun sollte und bin soweit als möglich mit dabei.

Viele Grüße, Gotthard

Karin Martina

[für den Webmaster: wenn ich auf "Yoga Verband" klicke erscheint: "Es wurde eine falsche Beitrag-ID angefordert."

Ich kann nur über einen Forumsbeitrag hierher gelangen]

@Gotthard: Ein Studium ist nicht notwendig. So ist es z.B. als Krankenschwester/-pfleger kein Problem, die Anerkennung zu erhalten. Die Richtlinien der Krankenkassenverbände sind im Leitfaden Prävention festgelegt.

Aber soweit ich weiß, sind es Richtlinien und keine verpflichtenden Vorschriften. Ich weiß auch von Yogalehrern, die die Grundqualifikation nicht haben, deren Kurse aber trotzdem von Krankenkassen bezuschusst werden. Warum die Yogalehrerverbände hier nicht tätig werden ...?

Was Gewerbe oder freier Beruf angeht: Hier ist - nach meinem Kenntnisstand (bitte selbst informieren) - wohl beides möglich. Je nachdem, ob man eine Yogaschule betreibt (Gewerbe) oder ob man als Yogalehrer (freier Beruf) tätig ist.

Alu2009

Hallo liebe Yogalehrende,

nun habe ich auch seit 2 Monaten mein BDY-Zertifikat und möchte meinen TeilnehmerInnen in meinem Kurs ab Herbst gerne die Bescheinigung über die Teilnahme in meinem Kurs, zur Vorlage bei der KK, ausstellen. Hat jemand von euch Erfahrung damit? Kann mir jemand einen Text vorschlagen, der schon öfter erfolgreich war? Mein Ausbilder sagte z.B., dass "Meditation" als Kursinhalt besser nicht erwähnt wird ...

Freue mich über Hilfe, Alu

Manu-Sarona

Ich würde einfach mal bei einer KK anrufen. Ich habe das vor einigen Jahren mal gemacht und erinnere, dass man sich registrieren muss und auch einmalig ein Betrag fällig war. Das Blöde daran ist, dass es nur für die ausgewählte KK gültig war. Also muss man sich ggf. bei der TK und der AOK etc. anmelden und jedes Mal bezahlen.

Meditation sehe ich nicht als Problem, bieten die KKs ja teils selber an.

Als Kundalini-Yogalehrerin bin ich nicht beim BDY, sondern bei 3HO. Die sind auf dem Sektor eigentlich sehr aktiv. Infos zu KKs ist immer auf der Website (Log-in für Mitglieder) zu finden und alle Yogalehrer sind gebeten, ihre eigenen Erfahrungen zu teilen. Scheinbar entscheiden die KKs von Bundesland zu Bundesland auch unterschiedlich.

Norman

Guten Tag und namste Alu,

die Teilnehmerbescheinigung zum Nachweis für die Krankenkassen (KK) standardisiert und seit 2011 neu und für jeden Anbieter bzw. zertifizierten Kursleiter verbindlich, diese Vorlagen gibt es bei den KK. Meist erhalten die Teilnehmer diese Vordrucke auf Anfrage bei der KK. Die Zertifizierung, um Kurse lt. §20 SGB V durchführen zu können, muss vorher erfolgt sein. Ist der Anbieter für die KK neu, wird man(n)/frau gebeten, den Nachweis zu erbringen. In manchen Fällen genügt die bereits vorliegende Zertifizierung durch eine andere KK oder eine legitimierte Überprüfungsstelle (extern). Die Inhaltsangabe für die Zertifizierung des Lehr-/ Kursangebots ist dem Anbieter-/ Kursleiter überlassen. Und wenn es sich um Hathayoga z.B. handelt, ist Meditation ein Bestandteil und wird dem überprüfenden Organ nicht aufstoßen dürfen. Yoga wird dem Bereich "Prävention stressbedingter Erkrankungen/Entspannung" zugerechnet. Meditation ist Bestandteil des Yoga und trägt selbst als Einzelbaustein dazu bei.

Nur Mut & alles Gute wünscht dir Norman.

Alu2009

Klasse, vielen Dank für eure Antworten. Die helfen mir weiter!

Einen sonnigen Tag! Alu

Sonnenmann

Noch eine Frage: Beispielsweise man macht eine 200h Ausbildung bei, sagen wir, Power Yoga Akademie Germany, und eine 100h Ausbildung bei Yoga Vidya und noch eine 200h Ausbildung in Köln. Kann man das dann zusammenzählen und so auf die 500h, die von den Kassen verlangt werden, kommen? Oder MUSS es immer von einer einzigen Schule sein?

Norman

Guten Tag, namaste Sonnenmann,

aktuell steht im Leitfaden Prävention (ich kenne den in der Fassung von 2010), (wie auch schon in den vorangegangenen Fassungen) nicht, dass es an eine Ausbildungsstätte gebunden ist. Der Wortlaut legt aber deutlich dar, dass es sich um eine Ausbildung und nicht um Kursstunden handeln sollte. Ein "Ausbildungsabschluss" jedoch impliziert unzweideutig eine Prüfungsleistung. D.h. es muss eine Überprüfung durch das auszubildende Institut stattfinden. Und da tut sich in deinem geschilderten Fall die Frage auf, wer das übernimmt. Und ob das dann durch ein Ausbildungsinstitut überhaupt realisiert wird. Zusätzlich kommt es auch auf die AUSLEGUNG der Richtlinien und eingereichten Unterlagen durch die zuständigen Sachbearbeiter an.

Bekannt ist mir ein solcher Fall aus der Praxis nicht. Zumindest würde es den Begriff "Ausbildung" im deutschen und europäischen Verwaltungkontext aufweichen. In diesem Zusammenhang muss man sich immer noch einer Überprüfung unterziehen, um sich damit mit einer "abgeschlossenen" Ausbildung an anderer Stelle zu legitimieren.

Oder du praktizierst frei und vermittelst deine Erkenntnisse, ohne auf gesetzlich geregelte Zuschüsse oder Finanzleistungen - z.B. durch Krankenkassen - angewiesen zu sein. Dann ist es im steuerrechtlichen Sinne egal, wie viel Stunden wo, wann, bei wem, ob überhaupt, ob du Tischler bist oder Arzt, ... oder ob du 3 Jahre in einer Höhle gelebt hast, wenn dir die Leute dann zuströmen. Franz Beckenbauer hatte keine erforderliche Trainerlizenz, als er die deutsche Fußballnationalmannschaft zum Weltmeistertitel "geführt" hatte.

Alles Gute, namaste, Norman

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Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und im Finanzsektor ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten. Als Vater von drei Kindern treibt er in seiner Freizeit gerne Sport, meditiert und geht seiner Leidenschaft für spannende Bücher und ebensolche Filme nach. Zum Yoga hat in seiner Studienzeit in Hamburg gefunden, seine ersten Lehrer waren Hubi und Clive Sheridan.

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