Yoga ist Weltkulturerbe

Im Rahmen einer fünftägigen Sitzung in Addis Abeba hat die Unesco Yoga im Jahre 2016 zum Weltkulturerbe geadelt. „Yoga ist Weltkulturerbe“ trifft den Kern, ist aber ungenau formuliert. Korrekt ist: Yoga steht seit 2016 auf der „Repräsentativen Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit“ der UNESCO. Das ist eine eigene UNESCO-Liste für lebendige Praktiken (Bräuche, Rituale, Wissen), nicht die berühmte Welterbeliste für Orte und Monumente.

Yogapose im Stehen

Inhalt: Yoga ist Weltkulturerbe

Was genau hat die UNESCO anerkannt?

Die UNESCO beschreibt Yoga als eine Praxis aus Abfolgen von Körperhaltungen (Asanas), Meditation, kontrollierter Atmung (Pranayama), Rezitation u. a., die auf Selbstverwirklichung zielt, Leid mindern soll und allen Altersgruppen und sozialen Gruppen offensteht; außerdem wird seine weltweite Verbreitung betont. Der Eintrag läuft unter „Yoga (India)“, Nominierungsnummer 01163.

Aus der Begründung:

Die Praktik hat viele Bereiche der indischen Gesellschaft beeinflusst, darunter Gesundheit, Medizin, Bildung und Kunst. Basierend auf der Vereinigung von Körper, Geist und Seele, zielt Yoga auf das mentale, spirituelle und physische Wohlbefinden. Als Techniken kommen dabei verschiedene Körperübungen, Meditation, die Kontrolle der Atmung und spirituelle Praktiken zum Tragen.

Quelle: Unesco

Die Repräsentative Liste beinhaltet kulturelle Ausdrucksformen wie Tänze, Theater, Musik und mündliche Überlieferungen sowie Bräuche, Feste und Handwerkskünste. Als immaterielles Kulturgut gilt, was "unmittelbar von menschlichem Wissen und Können getragen, von Generation zu Generation weitervermittelt und stetig neu geschaffen und verändert wird".

Die komplette Begründung übersetzt

Die Philosophie hinter der alten indischen Praxis des Yoga hat verschiedene Aspekte der Funktionsweise der indischen Gesellschaft beeinflusst, sei es in Bereichen wie Gesundheit und Medizin oder Bildung und Kunst. Basierend auf der Vereinigung von Geist, Körper und Seele, um ein größeres geistiges, spirituelles und körperliches Wohlbefinden zu erreichen, bilden die Werte des Yoga einen wichtigen Teil des Gemeinschaftsethos. Yoga besteht aus einer Reihe von Körperhaltungen, Meditation, kontrollierter Atmung, Gesängen und anderen Techniken, die dem Einzelnen helfen sollen, Selbstverwirklichung zu erlangen, Leiden zu lindern und einen Zustand der Befreiung zu erreichen. Es wird von Jung und Alt ohne Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Klasse oder Religion praktiziert und ist auch in anderen Teilen der Welt populär geworden. Traditionell wurde Yoga nach dem Guru-Shishya-Modell (Meister-Schüler) weitergegeben, wobei Yogagurus die Hauptbewahrer des damit verbundenen Wissens und der Fähigkeiten waren. Heutzutage bieten Yoga-Ashrams oder Einsiedeleien Enthusiasten zusätzliche Möglichkeiten, sich über die traditionelle Praxis zu informieren, ebenso wie Schulen, Universitäten, Gemeindezentren und soziale Medien. Alte Manuskripte und Schriften werden ebenfalls für den Unterricht und die Praxis von Yoga verwendet, und es gibt eine Vielzahl moderner Literatur zu diesem Thema.

Wann und wo wurde das beschlossen?

Die Aufnahme wurde 2016 auf der 11. Sitzung des Zwischenstaatlichen Ausschusses in Addis Abeba beschlossen (Entscheidung 11.COM 10.B.17).

„Weltkulturerbe“ vs. „Immaterielles Kulturerbe“

  • Welterbe (World Heritage): schützt Stätten von „außergewöhnlichem universellem Wert“ (z. B. Kathedralen, Naturparks).
  • Immaterielles Kulturerbe (ICH, englisch intangible cultural heritage): schützt gelebte Traditionen und Wissen—also Dinge, die von Menschen praktiziert und weitergegeben werden (z. B. Tänze, Handwerk, Feste, Wissenspraktiken). Yoga fällt in diese Kategorie.

Warum wurde Yoga aufgenommen? (die UNESCO-Kriterien in Kürze)

Staaten müssen bei einer Nominierung belegen, dass ein Element fünf Kriterien erfüllt (R.1–R.5). Für die Repräsentative Liste gilt u. a.:
R.1: Es handelt sich um immaterielles Kulturerbe im Sinn des Übereinkommens.
R.2: Die Eintragung erhöht Sichtbarkeit/Respekt für ICH.
R.3: Es gibt tragfähige Schutz- und Weitergabemaßnahmen.
R.4: Die betroffenen Gemeinschaften haben breit zugestimmt („free, prior and informed consent“).
R.5: Das Element ist im nationalen ICH-Inventar verzeichnet.

Was bedeutet die Eintragung praktisch?

  • Sichtbarkeit & Anerkennung: Die Liste macht auf die Bedeutung der Praxis aufmerksam und stärkt gesellschaftliche Wertschätzung.
  • Verpflichtung zu Maßnahmen: Der nominierende Staat (hier: Indien) sagt zu, Weitergabe und Lebensfähigkeit der Praxis zu fördern (z. B. Bildungs-, Forschungs-, Dokumentationsmaßnahmen).
  • Kein „Siegel“ für bestimmte Stile: Die UNESCO standardisiert Yoga nicht und bevorzugt keine Schule—immaterielles Erbe wird als „lebendiges“ und sich entwickelndes Kulturgut verstanden.
  • Nicht mit Eigentumsrechten verwechseln: ICH-Einträge schaffen vor allem Sichtbarkeit und Kooperation; sie sind keine Exklusivrechte oder Marken. (Ziel des Übereinkommens ist Schutz, Respekt, Bewusstseinsbildung und Zusammenarbeit.)

Kontext: Internationaler Tag des Yoga

Unabhängig von der UNESCO hat die UN-Generalversammlung am 11. Dezember 2014 den 21. Juni zum „International Day of Yoga“ ausgerufen. Das trug zusätzlich zur weltweiten Wahrnehmung bei.

Weiterlesen

Die "Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit" wurde mit dem Ziel eingeführt, das immaterielle Kulturerbe weltweit präsent zu machen und das Bewusstsein bei den Menschen für die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu stärken.

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Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und im Finanzsektor ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten. Als Vater von drei Kindern treibt er in seiner Freizeit gerne Sport, meditiert und geht seiner Leidenschaft für spannende Bücher und ebensolche Filme nach. Zum Yoga hat in seiner Studienzeit in Hamburg gefunden, seine ersten Lehrer waren Hubi und Clive Sheridan.

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