Im Rahmen einer fünftägigen Sitzung in Addis Abeba hat die Unesco Yoga im Jahre 2016 zum Weltkulturerbe geadelt. Die Yogalehre wurde in die "Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit" aufgenommen.
Einmal im Jahr entscheidet der zwischenstaatliche Ausschuss der Unesco zum Immateriellen Kulturerbe über die Aufnahme neuer Kulturformen. Dieses Jahr wurden u.a. auch die belgische Bierbraukunst und der Stockkampf aus Ägypten in die Liste aufgenommen.
Aus der Begründung:
Die Praktik hat viele Bereiche der indischen Gesellschaft beeinflusst, darunter Gesundheit, Medizin, Bildung und Kunst. Basierend auf der Vereinigung von Körper, Geist und Seele, zielt Yoga auf das mentale, spirituelle und physische Wohlbefinden. Als Techniken kommen dabei verschiedene Körperübungen, Meditation, die Kontrolle der Atmung und spirituelle Praktiken zum Tragen.
Die Repräsentative Liste beinhaltet kulturelle Ausdrucksformen wie Tänze, Theater, Musik und mündliche Überlieferungen sowie Bräuche, Feste und Handwerkskünste. Als immaterielles Kulturgut gilt, was "unmittelbar von menschlichem Wissen und Können getragen, von Generation zu Generation weitervermittelt und stetig neu geschaffen und verändert wird".
Die "Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit" wurde mit dem Ziel eingeführt, das immaterielle Kulturerbe weltweit präsent zu machen und das Bewusstsein bei den Menschen für die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu stärken.