Trainermanual - Exemplarischer Stundenverlauf
Francesca fragt:
Hallo liebe Yogis!
Für die Lizenz für die Abrechnungsfähigkeit bei der KK muss ich ein Trainermanual einreichen usw. Meine Frage bezieht sich konkret auf den von der KK gewünschten "exemplarischen Stundenverlauf". Soll ich nun einen (1x) Stundenverlauf beschreiben als Beispiel oder die gesamten Stundenverläufe, nämlich 10x Kurstermine? Handelt es sich nun um 1x Muster oder um die gesamten 10x Termine?
Ich bitte um Eure Rückmeldung und bedanke mich im Voraus. Liebe Grüße, Francesca
Die Antworten lauten wie folgt:
Silvia75
Hallo Francesca,
warum fragst du nicht bei deiner KK, was konkret sie von dir haben möchte? Die müssten das doch am allerbesten beantworten können. So wie du es schreibst, würde ich aber eher darauf tippen, dass sie 1x einen Stundenverlauf als Beispiel möchten. Ist natürlich eine reine Vermutung, weil du das jetzt so aus dem Zusammenhang gerissen hast.
Viel Erfolg jedenfalls für deine Zulassung. OM Shanti, Silvia
Larrim
Namaste Francesca,
es gibt auf den Webseiten einiger Krankenkassen, beispielsweise bei der KKH (http://www.kkh-allianz.de/) Richtlinien für die Präventionskurse. Wenn du dich daran orientierst, bist du sicher auf der grünen Seite.
Licht und Liebe, Lars
Francesca
Namaste liebe Yogis, die mich bei meiner Frage unterstützt haben. Inzwischen habe ich die Zulassung der KK erhalten und leite den Yogakurs seit 5 Wochen. :)
Danke schön! OM Shanti, Francesca
Silvia75
Liebe Francesca,
herzlichen Glückwunsch!
OM Shanti, Silvia
Soleil
Hallo liebe Francesca,
hab so etwas schon bei den Krankenkassen eingereicht. Schreib wirklich einfach nur deinen Ablauf, ich hab das einfach so gemacht. Schließlich bist du ja Yogalehrerin und weißt, was du als Idee und Ziel hast: Kursleitermanual Hatha Yoga - Stundenaufbau, in zeitl. Abfolge geordnet.
1. Einheit: Begrüßung, Vorstellung Kursleiter, Theorie
Was ist Yoga?, Welchen Ursprung hat Yoga?
Was bringt mir Yoga an Wirkungen?
Kurze Vorstellung der Teilnehmer, Vorkenntnisse?
Anfangsentspannung, Erlernen der tiefen Bauchatmung, Krokodilübung, Augenübung, Schulter-Nacken-Übungen, Bein-Bauch-Übungen, halbe Vorwärtsbeuge, schiefe Ebene, Kobra und Kobravariationen, Stellung des Kindes, Drehsitz mit gestrecktem Bein, Baum, Tiefenentspannung, Abschlussgespräch.
2. Einheit: Probleme, Fragen, Anfangsentspannung
Tote-Mann-Stellung, Krokodilübungen, Augenübungen mit Palmieren, Schulter-Nacken-Übungen, Pflug, Fisch, halbe Vorwärtsbeuge, schiefe Ebene, Kobra, Stellung des Kindes, Drehsitz mit gestrecktem Bein, Baum, Dreieck, Tiefenentspannung, Abschlussgespräch.
Achte darauf, dass sich dein Yoga ausschließlich auf Hatha-Yoga bezieht, was anderes wird nicht bezahlt. Hoffe, ich konnte dir helfen.
Om Shanti, Elke :)
Besma
Hallo!
Mal eine Frage: Die KK-Zulassung bekommt man doch nur, wenn man mindestens 500h und noch dazu eine Ausbildung im med. Bereich hat, oder?
Liebe Grüße! Besma
Soleil
Liebe Besma,
ja, du musst 500h Yogalehrerausbildung haben. Dass du medizin. ausgebildet sein musst, stimmt nicht unbedingt, bin nämlich Physio und das zählt da gar nichts. Solltest du aber ein Sportlehrer sein oder Sozialpädagoge, das hat dann einen höheren Stellenwert. Denke aber, dass du trotzdem die Stundenzahl für den Titel Yogalehrer haben musst.
Om Shanti, Elke
Kannst du etwas ergänzen?
Möchtest du etwas zu dem Gesagten ergänzen?
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Siehe auch
Yogaschule für Krankenkasse akkreditieren lassen
Yogaschule für Krankenkasse akkreditieren lassen
Eine Yogalehrerin fragt:
Unterrichte seit 1998 erfolgreich Yoga ... Meine Ausbildung umfasste 800 Std. Ergänzte alles mit mehreren Fortbildungen, auch Yogatherapeut usw … Jetzt, inzwischen 76 Jahre alt, wird eine Zertifizierung gefordert, eingeleitet von einer Teilnehmerin, die den Kurs bei ihrer Krankenkasse erstattet bekommen möchte. Jetzt erst festgestellt, dass meine Yogaschule nicht akkreditiert ist. Was kann ich tun?
Die Antworten lauten:
Krankenkassenanerkennung Yoga
Karin Martina schreibt:
Um Yogakurse für förderungswürdig anzuerkennen, sehen die Richtlinien der Krankenkassenverbände (neben den mind. 500 Stunden und mind. 2-jährigen Yogalehrerausbildung) eine sog. Grundqualifikation - einen staatl. anerkannten Beruf aus dem sozial- oder Gesundheitswesen - vor. D.h. ein Mathematiklehrer erfüllt z.B. diese Grundqualifikation. Jemand, der diese Grundqualifikation nicht hat, jedoch wesentlich mehr an Yogaausbildungen, wird i.d.R. von den Krankenkassen nicht anerkannt. In der Öffentlichkeit ist diese Entscheidungspraxis der Krankenkassen kaum bekannt. Vielfach wird angenommen, die Krankenkassenanerkennung habe etwas mit der Qualifikation als Yogalehrer zu tun.
Ob der Mathematiklehrer wirklich so viel besser Yoga unterrichten kann, dass er deshalb anerkannt werden sollte und der andere soviel schlechter, dass seine Kurse nicht bezuschusst werden sollten? Die Vorgaben des Krankenkassenverbandes sind Richtlinien und keine absolut zwingenden Vorschriften. Leider sind die Yogalehrerverbände diesbezüglich - soweit ich es überblicke - recht untätig. Kann hier ein unabhängiger Yogalehrerverband etwas bewirken? Oder auch die Aktivität einzelner Yogalehrer?
Die Antworten lauten wie folgt:
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Um die oftmals sehr wertvollen Beiträge der Forumsteilnehmer zu "retten", habe ich die ursprünglichen Posts als Grundlage für eine Neuformulierung genommen und zu einem eigenständigen Text umgeschrieben.
Dabei wurden auch Dopplungen, Rechtschreibfehler und auch themenfremde Postings korrigiert, gekürzt oder ganz weggelassen. Diese "Straffung" erleichtert den Einstieg ins Thema. Zudem wurden die Texte neu formuliert und um Sachverhalte, Bilder etc. ergänzt. Fehler durch diese Textergänzungen etc. sind natürlich nur mir anzulasten. Ich hoffe aber und habe mich sehr darum bemüht, dass die Aussagen der Forenteilnehmer dabei nicht verfälscht wurden.
Unter jedem Posts gibt es die Möglichkeit, diesen weiterhin zu ergänzen, auf Fehler aufmerksam zu machen usw.
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